Betreuer(in)

 

…  ist ein vom Gericht zu bestellender Vertreter für Personen, die noch nicht (Kinder) oder nicht mehr (Krankheit der Alter) geschäftsfähig sind. Sie handeln für den Betreuten vor dem Notar. Ihre Erklärungen gelten allerdings erst, wenn das Betreuungsgericht diese auch genehmigt hat. In der Regel verzögert und erschwert eine solche Situation die Vertragsführung. 

Ein Betreuer kann auch erforderlich sein, wenn z.B. Kinder an Grundstücksgeschäften beteiligt sind oder Eltern und Kinder in derselben Angelegenheit nebeneinander handeln müssen, so dass die Eltern nur sich selbst, aber nicht auch die Kinder vertreten können..

 

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