Grunddienstbarkeit (zur Sache gehörig)

 

… gewährt einem oder mehreren Berechtigten an das Grundstück gebundene bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück ( z.B. Überbaurechte, Abstandsflächen, Überfahrtsrechte, Lagerplatz) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Betreiben eines Gewerbes).

 

E-Mail
Anruf
Karte