Vorkaufsrecht

 

… ermöglicht der so im Grundbuch eingetragenen berechtigten Person, anstelle des vom Verkäufer ausgesuchten Käufers, das Grundstück zu denselben Bedingungen zu erwerben. Die von einem persönlichen Vorkaufsrecht ausgehenden Behinderungen des Eigentümers werden oft unterschätzt.

 

Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde nach dem Bundesbaugesetz spielt in der Regel keine Rolle; kritischer kann der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken an Nichtlandwirte sein.

 

Alle gesetzlichen Vorkaufsrechte sind nicht im Grundbuch eingetragen.

 

Der Notar kümmert sich im Rahmen der Vertragsabwicklung um alle Vorkaufsrechte  und deren Erledigung. Er erklärt bei Bedarf natürlich vorab auch die Gegebenheiten im Einzelfall.

 

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