Arzthaftungs- und Medizinrecht
Nachfragen bitte immer vorab per Mail unter Angabe des vollen eigenen Namen und des Arztes/Ärztin oder der Klinik, der/die wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch genommen werden soll.
Vorname * Nachname *
Straße, Nr. * PLZ * Ort
Handy-Nr. / Tel.:
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Kurze Beschreibung des Fehlers / der Beschwerden ist auch hilfreich.
Sie bekommen kurzfristig Antwort, ob wir Sie fachkundig vertreten können.
Hinweise zum Arzthaftungsrecht:
Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen, den ein Arzt oder medizinisches Personal verursacht hat. Daraus können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen.
Eine Haftung kann sich z.B. ergeben aus …
- einem Behandlungsfehler mit oder ohne Operation
- fehlender fachlicher Qualifikation
- Verletzung der Schweigepflicht
- unterlassene Behandlung
- fehlerhafte Dokumentation oder mangelhafter Aufklärung
So schnell wie möglich meldet sich Rechtsanwalt Peters als unser Arzthaftungsspezialist.