Arzthaftungs- und Medizinrecht

Nachfragen bitte immer vorab per Mail unter Angabe des vollen eigenen Namen und des Arztes/Ärztin oder der Klinik, der/die wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch genommen werden soll.

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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Kurze Beschreibung des Fehlers / der Beschwerden ist auch hilfreich.

Sie bekommen kurzfristig Antwort, ob wir Sie fachkundig  vertreten können.

Hinweise zum Arzthaftungsrecht:

Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen, den ein Arzt oder medizinisches Personal verursacht hat. Daraus können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen.

Eine Haftung kann sich z.B. ergeben aus …

- einem Behandlungsfehler mit oder ohne Operation
- fehlender fachlicher Qualifikation
- Verletzung der Schweigepflicht
- unterlassene Behandlung
- fehlerhafte Dokumentation oder mangelhafter Aufklärung

So schnell wie möglich meldet sich Rechtsanwalt Peters als unser Arzthaftungsspezialist.

 
 
 
 
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