Erbrecht vor dem Tod


Erbrecht nach dem Tod



Gesetzliches Erbrecht


Grundsatz: Erbfolge nach Stämmen

Ausnahme: Der Ehepartner erbt auch

Alle schlagen aus, kein Erbe feststellbar:

Der Staat in Form des jeweiligen Bundeslandes erbt


Kinder sind Erben der Elternteile

Ein Elternteil neben Kindern erbt zu ½

(ehevertragliche Regelungen können zu anderen Quoten führen)


Eltern erben von ihren Kindern, soweit diese keine Abkömmlinge haben.

Enkelkinder erben nur soweit Ihre Eltern verstorben sind.

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