... sind Erklärungen von Käufer und Verkäufer zum Eigentumsübergang bei einem Grundstück. Das Eigentum geht aber erst mit Vollzug im Grundbuch über. Bis dahin sichert eine Auflassungsvormerkung (Sperrung des Grundbuchs), den Käufer. Diese Eintragung veranlasst der Notar, ebenso wie die Eigentumsumschreibung. Die Sperre wird dann wieder herausgenommen.