Dienstbarkeit (persönlich)

 

 

… gewährt einem oder mehreren Berechtigten an die Person gebundene bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück ( z.B. Wohnrecht, Mitnutzung, Lagerplatz) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: befestigen des Grundstücks, Aufbau eines Gewächshauses).

 

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