Erbbaurecht

 

 

… ist das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es wird wie ein Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. Es ist in der Regel befristet. Am Ende der Laufzeit übernimmt ggf. der Eigentümer das errichtete Gebäude.

 
 
 
 
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