Grunddienstbarkeit (zur Sache gehörig)

 

 

…gewährt einem oder mehreren Berechtigten an das Grundstück gebundene bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück ( z.B. Überbaurechte, Abstandsflächen, Überfahrtsrechte, Lagerplatz) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Betreiben eines Gewerbes).

 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos