Rangstelle

 

 

Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch geordnet eingetragen. Im Fall der  Zwangsvollstreckung erlöschen nachrangig eingetragene Belastungen. Mehrere Grundpfandrechte werden in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt.

 

 
 
 
 
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