Vorsorgevollmacht

 

 

Eine notariell beurkundete Vollmacht kann im Gegensatz zu einer schriftlich oder gar mündlich erteilten Vollmacht wesentlich besser gesichert werden.

Sobald sich die Vollmacht auch auf die Handhabung von Grundbesitz erstrecken soll, ist zwingend eine Beurkundung erforderlich. Auch als Generalvollmacht ist sie beurkundungspflichtig.

Zu einer Vorsorgevollmacht gehört i.d.R. auch eine Patientenverfügung, die allerdings nicht mehrere Seiten umfassen muss, sondern auch sehr kurz Bestandteil der notariellen Urkunde sein kann.

 

 
 
 
 
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