Erbrecht -vor dem Tod (Gestaltung)



Wer sich zu Lebzeiten nicht um Erbrecht kümmert, macht was falsch , und zwar in mehrfacher Hinsicht 

… für sich selbst
… für seinen Partner
… für seine Kinder
… für die restliche Verwandtschaft

… und wird erleben wie aus einem ruhigen Leben in Zufriedenheit plötzlich ein Streitfeld wird, was Nerven und Geld kostet und den Familienfrieden zerstört.

Wichtig für den Umgang mit dem „Risiko Tod“ und dem Erben und vererben ist

… die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts.

… die Erkenntnis, dass ein fachkundig gestaltetes Testament, selten auch ein Erbvertrag, fast alle Probleme lösen kann und Streit für den Erbfall vermeidet

… allerdings sollte niemand darauf vertrauen, das mittlere statistische Lebensalter zu erreichen und daraus resultieren erst „im richtigen Alter“ ein Testament machen

… ein Testament ist auch in jungen Jahren notwendig, sobald Vermögen vorhanden ist, denn die gesetzliche Erbfolge ist ein Notbehelf der nur in seltenen Fällen der persönlich im Einzelfall als richtig empfundenen Erbfolge entspricht

… es ist ein gefährlicher Irrglaube mit dem Empfehlungen vom Stammtisch, der letzten Hochzeit oder anderen Zusammenkünftigen oder aus ähnlichen Konstellationen die persönliche Erbfolge „optimal für sich und die Familie“ regeln zu können. Eine optimale Gestaltung ist immer individuell. Überzeugen Sie sich davon in einer Beratung.


Hinweise - Flyer zum Erbrecht hier

- Testamente müssen notariell beurkundet oder komplett handschriftlich verfasst sein
- Gemeinschaftliche Testamente sind nur für Verheiratete zulässig
- Erbverträge müssen notariell beurkundet werden und sind nur sehr selten ideal
- Gemeinsam Testamente können bindend sein für den Längstlebenden,
   das ist nicht immer erwünscht.


   ! Wünsche und besondere Fragestellungen erfordern immer Gestaltungen (Beispiele) !

 

 
 
 
 
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