Erbscheinsverfahren


Ein Erbscheinsverfahren ist in der Regel nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt.

= kein Erbschein erforderlich

Jede gesetzliche Erbfolge oder handschriftliche Testamente erfordern ein Erbscheinsverfahren (kann bei jedem Notar beantragt werden) an dessen Ende ein                                        

                                                                                 Erbschein
erteilt wird.


Im Verfahren müssen Urkunden vorgelegt werden, die die gesetzliche Erbfolge belegen. Handschriftliche Testamente müssen oft ausgelegt werden, weil sie nur laienhaft formuliert sind. Es werden nur Vermögenswerte benannt, aber keine Erbquote; Angaben sind mehrdeutig.


Einen Erbschein kann jeder Erbe beantragen. Im Ergebnis wird aber nur ein Erbschein benötigt.


Ein Erbscheinsverfahren kann streitig verlaufen und lange dauern und dadurch auch viel Geld kosten.


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