Teilungsversteigerung 





Teilungsversteigerungen sind letztendlich die einzige Möglichkeit Sachen und Immobilien aus einer Erbengemeinschaft zu verwerten.

Eine Erbauseinandersetzungsklage gerichtet auf die Verteilung von Sachen ist nicht zulässig.

Eine Teilungsversteigerung läuft ab, wie eine Verwertung von Sachen durch einen Gerichtsvollzieher nach Zwangsvollstreckung.

Teilungsversteigerungen von Immobilien laufen vergleichbar ab, wie Zwangsversteigerungen wegen nicht bezahlter Schulden.

Oft freuen sich Dritte über den Erwerb der Sachen oder Immobilien und den Erben bleibt „nur“ der Erlös abzüglich Kosten.


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