Digitaler Nachlass - Regelung



Erfasst ein Testament den digitalen Nachlass?


Im Prinzip ja, allerdings wird es umständlich bis unmöglich die Betreiber der Plattformen mit den normalen Erbnachweisen (Erbschein oder notarielles Testament) zeitnah zu erreichen. Im Ausland oder gar Übersee. Je nach Land können auch die Erbnachweise erheblich von europäischem Standard abweichen.

Auch der Zeitfaktor kann eine Rolle spielen, soweit Ihre Erreichbarkeit über bestimmte Medien, rechtlich relevant ist oder auch nur üblich.

Manche digital existierenden Kontakte / Daten sind aus der Sicht des Erblassers auch als Nachlassbestandteil unerwünscht. … bestimmte Plattformen, Mitgliedschaften, Freundschaften etc.

Wie kann ich den digitalen Nachlass regeln?

Besonders sichere Verwahrung der Zugangsdaten.

Vollmacht erteilen allein reicht nicht, Daten an Vertrauensperson mitteilen.

Soweit Werte zu verteilen sind, durch Testament. Schenkungen können unwirksam sein, weil notarielle Beurkundung oder Vollzug erforderlich ist.

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