Ein Mietvertrag unterliegt grundsätzlich keiner Form, ab einer Mietdauer von über einem Jahr ist jedoch für Wohnungsmietverträge die Schriftform vorgeschrieben. Über Sachen und Grundstücke können Mietverträge - ohne Obergrenze - auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist das aber nicht. Es führt oft zu Streitigkeiten.
Mieter und Vermieter haben immer Rechte zu wahren und Pflichten zu erfüllen. Auch sonst kommt es zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu Unstimmigkeiten oder sogar der Einschaltung von Anwälten oder gar einem gerichtlichen Verfahren.
Wir vertreten immer wieder sowohl Mieter als auch Vermieter sowie Wohnungsbaugenossenschaften und Immobilienverwalter.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung und anhand der aktuellen Rechtsprechung verschaffen wir Ihnen den entscheidenden Vorteil in Ihrem Fall!
Mietrechtsexpertin