Ein Bußgeldverfahren wird durch die Polizei oder das Ordnungsamt oder eine andere Behörde eingeleitet. Dabei kann es um ganz verschiedene Vorgänge gehen. Am häufigsten sind Verkehrsverstöße wie:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Vorfahrtsverletzungen
  • Überladung
  • Lenkzeitüberschreitung
  • Alkohol am Steuer unter 0,5‰ 
  • Verbotswidriges Parken oder Halten

 

Bußgeldverfahren können aber auch ganz andere Bereiche betreffen, weil beispielsweise Verstöße im Lebensmittelrecht, im Speditionsrecht oder im Ausländerrecht bei Missachtung oft - teils hohe - Bußgelder zur Folge haben.
Vor allem in den verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, bei denen zunächst auch nicht feststeht, wer eigentlich den verkehrsrechtlichen Verstoß begangen hat, beginnt das Verfahren oft mit der Übersendung eines Anhörungsbogens.
Genau das ist der Zeitpunkt, zu dem Sie sich bereits zum Anwalt begeben sollten und zwar mit dem unausgefüllten Anhörungsbogen. Alles Weitere wird dann im Gespräch mit uns als Verteidiger bzw. Rechtsanwälte besprochen. Für eine optimale rechtliche Vertretung ist es sehr oft nützlich, sich weder vor Ort, noch bei der Ermittlungsbehörde und auch sonst nicht zur Sache geäußert zu haben. Das gilt sowohl für mündliche als auch für schriftliche Äußerungen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

In Absprache mit Ihnen wird dann die weitere Vorgehensweise besprochen. In der Regel werden die Akten beschafft und erst nach der Akteneinsicht erfolgt eine Stellungnahme zur Sache - ein Hinweis darauf, dass Sie mit der Sache nichts zu tun haben. Es kann sehr sinnvoll sein, auch nach Akteneinsicht keine Stellungnahme abzugeben.

Gleiches gilt sinngemäß für Strafangelegenheiten.
Neben der Verteidigung von Angeklagten übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung von Opfern oder Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren.

 

 

Bußgeld- und Strafrechtsspezialist
Rechtsanwalt Dr. Momberg



 
 
 
 
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