Gesetzliches Erbrecht
Grundsatz: Erbfolge nach Stämmen
Ausnahme: Der Ehepartner erbt auch
Alle schlagen aus, kein Erbe feststellbar:
Der Staat in Form des jeweiligen Bundeslandes erbt
Kinder sind Erben der Elternteile
Ein Elternteil neben Kindern erbt zu ½
(ehevertragliche Regelungen können zu anderen Quoten führen)
Eltern erben von ihren Kindern, soweit diese keine Abkömmlinge haben.
Enkelkinder erben nur soweit Ihre Eltern verstorben sind.